Jahresabschluss
Facts & Figures
Inserate-Erlöse Print
TCHF 7'385
2024: TCHF 8'135
Abo-Erlöse Print
TCHF 7'467
2024: TCHF 7'836
Standorte
2
Wetzikon, Dübendorf
Mitarbeitende
43/29
weiblich/männlich
Fakten zum
Jahr 2025
Im Kurzüberblick:
Geschäftsfelder
Wie im Vorjahr angekündigt, sind die Zahlen nach der Anpassung der Kostenrechnung wieder vergleichbar. Die neue Struktur der Profitcenter hat sich als verlässliche Entscheidungsgrundlage bewährt. Wir können dank der Transparenz auf einen Blick fundierte Entscheidungen treffen, welches Profitcenter wir mit welchen Massnahmen bearbeiten müssen. Der ZO/AvU ist weiter stark. Die Situation beim Regio und beim Glattaler konnte stabilisiert werden. Der Tössthaler musste als eigenständiger Titel eingestellt und in den ZO/AvU integriert werden. Die ergriffenen Massnahmen bei den Digitalen Medien waren umfassend und haben ihre Wirkung wie geplant erzielt.
Unsere Tageszeitungen «Zürcher Oberländer» und «Anzeiger von Uster» sind die Zugpferde in unserem Portfolio. Der Erlösrückgang konnte gebremst werden, wobei die Inserate-Erlöse stärker zurückgegangen sind als die Abo-Erlöse. Ein intensiviertes Abomarketing soll die Abonnentenzahlen bei den Print-Abos stabilisieren und bei den E-Paper-Abos schneller erhöhen. Für das Jahr 2026 erwarten wir eine deutliche Reduktion des Aufwands aufgrund der neu abgeschlossenen Druck- und Logistikverträge und des ebenfalls neu abgeschlossenen Vertrags für den Bezug des überregionalen Zeitungs-Mantels.
Die Gratiszeitungen «Regio» und «Glattaler» leisten einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Berichterstattung im Zürcher Oberland und im Glattal. Der Rückgang bei den Erlösen ist grösstenteils auf die Reduktion der Erscheinungshäufigkeit beim «Regio» zurückzuführen. Allerdings sieht man beim Deckungsbeitrag, dass die damit einhergehenden Einsparungen die Rückgänge bei den Erlösen mehr als kompensiert haben. Der «Glattaler» zeigt sich, auch dank der Zusammenarbeit mit Dübendorf, stabil.
Die Gratiszeitungsergebnisse im Einzelnen:
«Regio»:
DB II 2025 TCHF 55;
DB II 2024 TCHF -40,
DB-Marge 2025: 4.2%
«Glattaler»:
DB II 2025 TCHF 149 ;
DB II 2024 TCHF 169,
DB-Marge 2024: 14.8%
Der «Tössthaler» hat im 2025 erneut einen negativen Deckungsbeitrag II geschrieben. Wir sind zwar besser geworden, aber nicht in einem Ausmass, welches auf eine positive Zukunft hätte schliessen lassen. Für 2026 waren signifikante Rückgänge bei Abos und Inseraten absehbar. Wir verabschieden uns mit einem weinenden und einem lachenden Auge vom «Tössthaler» und sind überzeugt, dass wir mit der Integration des «Tössthalers» in den ZO eine gute Alternative für die Tösstaler Bevölkerung geschaffen haben. Sowohl für die Leserschaft wie auch für die Inserenten.
Die Reduktion der Personal- und Software-Kosten war die wirksamste Massnahme der letzten Jahre im Bereich der Digitalen Medien. Das sieht man deutlich an der Deckungsbeitragsrechnung. Das neue Portal ZO Online wurde erfolgreich lanciert, konnte auf der Erlösseite aber noch nicht das gewünschte Abo- und Inserate-Wachstum erzielen. Der Deckunsgbeitrag hat sich im Jahr 2025 markant verbessert. 2026 werden wir die Kosten weiter optimieren und versuchen, auch eine Steigerung der Erlöse zu erreichen.
Anhang zur
Jahresrechnung
1. Grundsätze
1.1 Allgemein
Die Jahresrechnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen des 32. Titels des OR
(Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung) erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen wird. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
1.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen werden bei der Ersterfassung sowie der Folgebewertung zum Nennwert bilanziert. Pauschale Wertberichtigungen auf dem Forderungsbestand werden auf den durchschnittlichen %-Wert der uneinbringlichen Forderungen der vergangenen 5 Jahre wertberichtigt. Zusätzlich werden Einzelwertberichtigungen auf besonders gefährdeten Forderungen vorgenommen.
1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen beinhalten Aktien und Anteilsscheine, welche mit langfristigen Absichten gehalten werden. Sie werden nicht an einer Börse gehandelt und sind somit in der Fungibilität eingeschränkt.
1.4 Sachanlagen
Die Ersterfassung der Sachanlagen wird höchstens zu den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten vorgenommen und in der Folgebewertung linear abgeschrieben.
1.5 Immaterielle Anlagen
Die immateriellen Anlagen beinhalten Software, welche über 3 Jahre abgeschrieben wird.
1.6 Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
Die Umsätze für erbrachte Dienstleistungen werden nach der Leistungserbringung und nach vereinbarten Entgelten erfasst.
2. Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen (in TCHF)
2.6 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Aufwand und Ertrag
2.6.1 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Aufwand
Der ausserordentliche Aufwand im Berichtsjahr ist eine Rückstellung im Zusammenhang mit einem Rechtsfall. Der ausserordentliche Aufwand im Vorjahr war hauptsächlich auf eine Sonderabschreibung auf Informatikanlagen zurückzuführen.
2.6.2 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Ertrag
Der ausserordentliche Ertrag im Berichtsjahr ergibt sich aus der Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven. Im Vorjahr ergab er sich mehrheitlich aus einer Rückvergütung der Ausgleichskasse.
2.7 Liegenschaftsertrag, Liegenschaftsaufwand
2.7.1 Liegenschaftsertrag
Der Liegenschaftsertrag beinhaltet die kumulierten Erträge des ZO Hauses inkl. der Eigenmiete der Zürcher Oberland Medien (TCHF 207).
2.7.2 Liegenschaftsaufwand
Der Liegenschaftsaufwand enthält die kumulierten Aufwände des ZO Hauses inkl. Abschreibungen (TCHF 458) und Rückstellungen (TCHF 145) für Grossreparaturen.
3. Weitere Angaben (in TCHF)
3.1 Vollzeitstellen
Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im
Vorjahr nicht über 250.
3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen:
31.12.2025: 39 / 31.12.2024: 30
3.3 Netto aufgelöste stille Reserven
Im Berichtsjahr ergab sich eine Nettoauflösung stiller Reserven von TCHF 382.
4. Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten belasteten Aktiven
Land und Gebäude:
31.12.2025: 34'560 / 31.12.2024: 34'382
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten.
Revisionsstelle
an die Generalversammlung der Zürcher Oberland Medien AG, Wetzikon
Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der Zürcher Oberland Medien AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Erfolgsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die beigefügte Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz sowie den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands. Wir haben auch unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats für die Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Aufgrund unserer Prüfung gemäss Art. 728a Abs. 1 Ziff 2 OR bestätigen wir, dass der Antrag des Verwaltungsrats dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Wetzikon, 5. März 2026
BDO AG
Urs Schmidheiny
Leitender Revisor, Zugelassener Revisionsexperte
Marco Suter
Zugelassener Revisionsexperte



Ø 153'312
Unique Clients pro Monat
2024
Ø 156'755 Unique Clients pro Monat
Quelle: Google Analytics Ø Stand 31.12.25
Ø 741’090
Page Impressions pro Monat
2024
Ø 616'622 PIS pro Monat
Quelle: Google Analytics Ø Stand 31.12.25
596
zo-online Abos
2024
568 zo-online Abos
Quelle: EDP-System Ø Stand 12/2025
Zugriffszahlen
zo-online.ch

Grossauflage 2025
93’319 Exemplare
2024
93'569 Exemplare

Normalauflage ZO 2025
12’181 Exemplare
2024
12'961 Exemplare

Normalauflage AvU 2025
3'829 Exemplare
2024
4'037 Exemplare

Regio 2025
73’911 Exemplare
2024
79'599 Exemplare

Glattaler 2025
28’156 Exemplare
2024
27'450 Exemplare

Der Tössthaler 2025
1'769 Exemplare
2024
1'886 Exemplare
Der Tössthaler wurde per 31.12.2025 eingestellt.
Verbreitete
Auflage Print
Quellen: WEMF Ø Stand 31.03.2025