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Jahresabschluss

Facts & Figures

Inserate-Erlöse Print

TCHF 9'450

Der Rückgang zum Vorjahr beträgt 5.0%.

Inserate-Erlöse Online

TCHF 425

Der Rückgang zum Vorjahr beträgt 9.9%.

Abo-Erlöse Gesamt

TCHF 8'069

43.6% steuern die Abo-Erlöse zum Gesamterlös bei.

Mitarbeitende

50/40

weiblich/männlich

Fakten zum

Jahr 2023

Im Kurzüberblick:

Geschäftsfelder

Wir bewegen uns weiterhin in einem herausfordernden Marktumfeld, welches Flexibilität und schnelle Entscheidungen fordert. Im Jahr 2023 haben wir uns darauf konzentriert, unsere Kernkompetenzen in den wirtschaftlich erfolgreichen Produkten zu stärken und wirtschaftlich schwache oder verlustbringende Produkte neu auszurichten. Zudem haben wir viele Verträge mit Lieferanten neu verhandelt und zukunftsweisende Entscheidungen gefällt, sodass wir überzeugt sind, das Unternehmen wieder wirtschaftlich erfolgreicher aufgestellt zu haben.

Unsere Tageszeitungen «Zürcher Oberländer» und «Anzeiger von Uster» sind und bleiben die Zugpferde unseres Unternehmens. Sie sind wirtschaftlich stabil trotz dem strukturellen Rückgang im Print-Bereich. Die Anzahl E-Paper steigt kontinuierlich und ist ein wichtiger Faktor für die Transformation, die Wirtschaftlichkeit und die Zukunftsfähigkeit einer regionalen Tageszeitung.

Die Wochenzeitungen «Regio» und «Glattaler» leisten einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Berichterstattung im Zürcher Oberland und im Glattal. Die rein durch Werbung finanzierten Print-Erzeugnisse haben in Zeiten von reduzierten Print-Werbebudgets und aufgrund der Abwanderung derselben in digitale Werbeformen einen schweren Stand. Die angestrebte engere Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den Verbreitungsgebieten soll einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung der Gratis-Wochenzeitungen leisten und damit verbunden die grossflächige regionale Berichterstattung mit Qualitätsjournalismus sichern.


Die Wochenzeitungsergebnisse im Einzelnen:
«Regio»:     
DB 2023 TCHF 343;     
DB 2022 TCHF 451,     
DB-Marge 2023: 16,4%

«Glattaler»:     
DB 2023 TCHF 173;     
DB 2022 TCHF 225,     
DB-Marge 2023: 15,9%
 

Auch beim «Tössthaler» geht die strukturelle Abnahme von Abonnenten und Inserenten in Print-Zeitungen nicht spurlos vorbei. In vielen Gesprächen mit Tösstaler Gemeinden
wurde die Notwendigkeit einer Zeitung im Tösstal deutlich. Die kleine Auflage des «Tössthalers» ist eine der grössten Herausforderungen, da die Abo-Einnahmen extrem
wichtig sind, um die Herstellungskosten zu decken.

Der Digitalbereich wurde im zweiten Halbjahr 2023 einer kräftigen Redimensionierung unterzogen. Die wirtschaftlich attraktiven Produkte wurden beibehalten und
ausgebaut, die kaum nachgefragten und verlustbringenden Produkte wurden konsequent gestrichen oder auf ein Minimum reduziert. Wir überprüfen die Rentabilität der
weiter bestehenden Produkte laufend und greifen ein, wo es nötig ist, um auch im Digitalbereich in Zukunft positive Ergebnisse präsentieren zu können.

Anhang zur

Jahresrechnung

 

1. Grundsätze


1.1 Allgemein

Die Jahresrechnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen des 32. Titels des OR (Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung) erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen wird. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.


1.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen werden bei der Ersterfassung sowie der Folgebewertung zum Nennwert bilanziert. Pauschale Wertberichtigungen auf dem Forderungsbestand werden auf den durchschnittlichen %-Wert der uneinbringlichen Forderungen der vergangenen 5 Jahre wertberichtigt. Zusätzlich werden Einzelwertberichtigungen auf besonders gefährdeten Forderungen vorgenommen.


1.3 Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungswerten bilanziert. Bestandesänderungen per Ende Berichtsjahr werden mithilfe einer Inventur ermittelt und verbucht.


1.4 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen beinhalten Aktien und Anteilsscheine, welche mit langfristigen Absichten gehalten werden. Sie werden nicht an einer Börse gehandelt und sind somit in der Fungibilität eingeschränkt.


1.5 Sachanlagen
Die Ersterfassung der Sachanlagen wird höchstens zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen und in der Folgebewertung linear abgeschrieben.

1.6 Immaterielle Anlagen

Die immateriellen Anlagen beinhalten Verlagsrechte, welche linear über 10 Jahre abgeschrieben werden, sowie Software, welche über 3 Jahre abgeschrieben wird.

 

1.7 Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
Die Umsätze für erbrachte Dienstleistungen werden nach der Leistungserbringung und nach vereinbarten Entgelten erfasst.

 

2. Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen (in TCHF)

2.7 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Aufwand und Ertrag


2.7.1 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Aufwand

Der ausserordentliche Aufwand ist auf Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Umzug zurückzuführen. Der ausserordentliche Aufwand im Vorjahr war auf eine MWST-Nachzahlung beim «Tössthaler» zurückzuführen. Der betriebsfremde Aufwand enthielt die Errichtung der Register-Schuldbriefe für den Liegenschaftenneubau.

2.7.2 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Ertrag

Der ausserordentliche Ertrag besteht aus der Verwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven
und CO2-Abgaben der Ausgleichskasse aus Vorperioden. Der ausserordentliche Ertrag im Vorjahr bestand aus Zahlungen von bereits abgeschriebenen Forderungen aus Vorjahren. Der betriebsfremde Ertrag resultierte aus dem Verkauf der Liegenschaft an der Pestalozzistrasse.

 


3. Weitere Angaben (in TCHF)

 

3.1 Vollzeitstellen

Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht über 250.

3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen:

31.12.2023: 20 / 31.12.2022: 14

3.3 Netto aufgelöste stille Reserven
Nettoauflösung stille Reserven:

2023: 430 / 2022: 0

 


4. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine, für den Leser der Jahresrechnung, relevanten Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Bericht der

Revisionsstelle

an die Generalversammlung der Zürcher Oberland Medien AG, Wetzikon

Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Jahresrechnung der Zürcher Oberland Medien AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Erfolgsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht die beigefügte Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.

 

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

Wetzikon, 4. April 2024

BDO AG​​​

Urs Schmidheiny

Leitender Revisor, Zugelassener Revisionsexperte

Thomas Bucherer

Zugelassener Revisionsexperte

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Ø 132'101

Unique Clients pro Monat

2022

Ø 260'100  Unique Clients pro Monat

(Quelle: Google Analytics 4 / Active Users)

(Änderung der Messmethode im 2023,
deshalb nicht mit Vorjahr vergleichbar.)

Ø 669'379

Page Impressions pro Monat

2022

Ø 836'790 PIS pro Monat

(Quelle: Google Analytics 4 / Views)

(Änderung der Messmethode im 2023,
deshalb nicht mit Vorjahr vergleichbar.)

1161

E-Paper Abos

2022

1123 E-Paper Abos

(Quelle: intern)

787

Züriost-Abos

2022

364 Züriost-Abos

(Quelle: intern)

Zugriffszahlen

züriost.ch und
E-Paper

Zeitungen Zürcher Oberländer und Anzeiger von Uster

Grossauflage 2023

95'143 Exemplare

2022

106'074 Exemplare

Zeitung Zürcher Oberländer

Zürcher Oberländer 2023

14'097 Exemplare

2022

15'088 Exemplare

Zeitung Anzeiger von Uster

Anzeiger von Uster 2023

4'390 Exemplare

2022

4'802 Exemplare

 Zeitung regio

Regio 2023

83'100 Exemplare

2022

87'365 Exemplare

Zeitungen glattaler und volketswiler

Glattaler und Volketswiler 2023

27'612 Exemplare

2022

28'152 Exemplare

Zeitung Tößthaler

Der Tössthaler 2023

1'965 Exemplare

2022

2'073 Exemplare

Zeitung RegionalWirtschaft

RegionalWirtschaft 2023

als 3. Bund in der TZ

2022

als 3. Bund in der TZ

Verbreitete

Auflage

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