Jahresabschluss
Facts & Figures
Inserate-Erlöse Gesamt
TCHF 8'135
2023: TCHF 9'450
Abo-Erlöse Gesamt
TCHF 7'836
2023: TCHF 8'069
Standorte
3
Wetzikon, Dübendorf, Wila
Mitarbeitende
46/33
weiblich/männlich
Fakten zum
Jahr 2024
Im Kurzüberblick:
Geschäftsfelder
Im Jahr 2024 haben wir die Struktur und die Deckungsbeitragsrechnung der Profitcenter angepasst. Zudem haben wir die Erlöse und die Kosten realistisch und transparent den einzelnen Profitcentern zugeordnet. Aus diesem Grund ist die Vergleichbarkeit zum Vorjahr nicht gegeben. Im Jahr 2025 sind die Vorjahreszahlen dann wieder vergleichbar. Neu können wir dank der Transparenz auf einen Blick fundierte Entscheidungen treffen, welches Profitcenter wir mit welchen Massnahmen bearbeiten müssen. Man sieht nun: Der ZO/AvU ist stark, die Situation bei «Regio» und «Tössthaler» ist eng, der Handlungsbedarf bei den digitalen Medien war gross.
Unsere Tageszeitungen «Zürcher Oberländer» und «Anzeiger von Uster» sind die Zugpferde in unserem Portfolio. Die Inserateerlöse sind weiter rückläufig, aber die Abo-Erlöse sind besser als erwartet. Die Anzahl E-Paper-Abos steigt leicht. Ein stärkeres Abo-Marketing soll die Abonnentenzahlen bei den Print- und E-Paper-Abos weiter stabilisieren und wenn möglich erhöhen. Der grosse Rückgang beim Aufwand kommt einerseits aus Kosteneinsparungen bei neu verhandelten Vetrträgen und andererseits aus der korrekten Zuteilung der direkten und indirekten Kosten.
Die Wochenzeitungen «Regio» und «Glattaler» leisten einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Berichterstattung im Zürcher Oberland und im Glattal. Die rein durch Werbung finanzierten Print-Erzeugnisse hatten auch 2024 infolge reduzierter Print-Werbebudgets einen schweren Stand. Das «Regio» hat viel Deckungsbeitrag verloren, während sich der «Glattaler» sehr gut hält. Beim «Regio» werden ab 2025 mit dem Wechsel auf eine zweiwöchentliche Erscheinungsweise in grösserem Rahmen Kosten eingespart. Der «Glattaler» hingegen zeigt, dass eine kostenlose Wochenzeitung in guter Zusammenarbeit mit Gemeinden sehr gut funktionieren kann. Solche Ansätze werden neu auch mit dem «Regio» verfolgt.
Die Wochenzeitungsergebnisse im Einzelnen:
«Regio»:
DB 2024 TCHF -40;
DB 2023 TCHF 343,
DB-Marge 2024: -2,3%
«Glattaler»:
DB 2024 TCHF 169;
DB 2023 TCHF 173,
DB-Marge 2024: 15,7%
Auch der «Tössthaler» verzeichnet Rückgänge bei Abonnenten und Inserenten. Der Deckungsbeitrag vor Umlagen ist ins Minus gerutscht. Hauptgrund dafür sind die der Realität angepassten höheren Kosten. Dem «Tössthaler» wurden bisher zu tiefe Kosten zugerechnet. Mit der kräftigen Erhöhung der Abo-Preise wurde bereits eine erste Sanierungsmassnahme umgesetzt. Weitere Massnahmen folgen ab 2025.
Der Bereich Digitale Medien wurde 2024 auf sein Kerngeschäft mit dem Online-Portal «Zueriost.ch» zurückgefahren. Beim Umsatz wurden Produkte rausgenommen, welche nichts mit dem Digitalgeschäft zu tun hatten. Die Kosten, vor allem des Personals und der Software, wurden konsequent reduziert. Der Deckungsbeitrag hat sich bereits verbessert und wird sich im Jahr 2025 nochmals markant verbessern. Der Neubau des Online-Portals durch externe Profis wurde gestartet. Das Online-Portal wird ab Frühling 2025 unter dem Brand «ZO Online» in den Markt gebracht. Das wird unseren Markenwert und unser Image deutlich verbessern, den Traffic und die Abo- und Inserate-Erlöse steigern und gleichzeitig die Betriebskosten weiter senken.
Anhang zur
Jahresrechnung
1. Grundsätze
1.1 Allgemein
Die Jahresrechnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen des 32. Titels des OR
(Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung) erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen wird. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
1.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen werden bei der Ersterfassung sowie der Folgebewertung zum Nennwert bilanziert. Pauschale Wertberichtigungen auf dem Forderungsbestand werden auf den durchschnittlichen %-Wert der uneinbringlichen Forderungen der vergangenen 5 Jahre wertberichtigt. Zusätzlich werden Einzelwertberichtigungen auf besonders gefährdeten Forderungen vorgenommen.
1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen beinhalten Aktien und Anteilsscheine, welche mit langfristigen Absichten gehalten werden. Sie werden nicht an einer Börse gehandelt und sind somit in der Fungibilität eingeschränkt.
1.4 Sachanlagen
Die Ersterfassung der Sachanlagen wird höchstens zu den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten vorgenommen und in der Folgebewertung linear abgeschrieben.
1.5 Immaterielle Anlagen
Die immateriellen Anlagen beinhalten Software, welche über 3 Jahre abgeschrieben wird.
1.6 Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
Die Umsätze für erbrachte Dienstleistungen werden nach der Leistungserbringung und nach vereinbarten Entgelten erfasst.
2. Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen (in TCHF)
2.6 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Aufwand und Ertrag
2.6.1 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Aufwand
Der ausserordentliche Aufwand im Berichtsjahr ist hauptsächlich auf eine Sonderabschreibung auf Informatikanlagen. Der ausserordentliche Aufwand im Vorjahr ergab sich aufgrund Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Umzug.
2.6.2 Ausserordentlicher, einmaliger, periodenfremder und betriebsfremder Ertrag
Der ausserordentliche Ertrag im Berichtsjahr ergibt sich mehrheitlich aus einer Rückvergütung der Ausgleichskasse. Im Vorjahr ergab er sich vor allem aus der Auflösung von Arbeitgeberbeitragsreserven.
2.7 Liegenschaftsertrag, Liegenschaftsaufwand
2.7.1 Liegenschaftsertrag
Der Liegenschaftsertrag beinhaltet die kumulierten Erträge des ZO Hauses inkl. der Eigenmiete der Zürcher Oberland Medien.
2.7.2 Liegenschaftsaufwand
Der Liegenschaftsaufwand enthält die kumulierten Aufwände des ZO Hauses inkl. Abschreibungen und Rückstellungen für Grossreparaturen.
3. Weitere Angaben (in TCHF)
3.1 Vollzeitstellen
Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im
Vorjahr nicht über 250.
3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen:
31.12.2024: 30 / 31.12.2023: 20
3.3 Netto aufgelöste stille Reserven
Im Berichtsjahr wurden Nettoauflösung stiller Reserven in Höhe von TCHF 42 vorgenommen.
4. Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten belasteten Aktiven
Land und Gebäude:
31.12.2024: 34'382 / 31.12.2023: -
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine, für den Leser der Jahresrechnung, relevanten Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Bericht der
Revisionsstelle
an die Generalversammlung der Zürcher Oberland Medien AG, Wetzikon
Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der Zürcher Oberland Medien AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Erfolgsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die beigefügte Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Wetzikon, 12. März 2025
BDO AG
Urs Schmidheiny
Leitender Revisor, Zugelassener Revisionsexperte
Marco Suter
Zugelassener Revisionsexperte



Ø 156'755
Unique Clients pro Monat
2023
Ø 132'101 Unique Clients pro Monat
Quelle: Google Analytics Ø Stand 31.12.24
Ø 616’622
Page Impressions pro Monat
2023
Ø 669'379 PIS pro Monat
Quelle: Google Analytics Ø Stand 31.12.24
568
zo-online Abos
2023
539 zo-online Abos
Quelle: EDP-System Ø Stand 12/2024
Zugriffszahlen
zo-online.ch

Grossauflage 2024
93’569 Exemplare
2023
95'143 Exemplare

Normalauflage ZO 2024
12’961 Exemplare
2023
14'097 Exemplare

Normalauflage AvU 2024
4'037 Exemplare
2023
4'390 Exemplare

Regio 2024
79’599 Exemplare
2023
83'100 Exemplare

Glattaler 2024
27’450 Exemplare
2023
27'612 Exemplare

Der Tössthaler 2024
1'886 Exemplare
2023
1'965 Exemplare
Verbreitete
Auflage Print
Quellen: WEMF Ø Stand 31.3.2024